Wasserfahrverein Zürich
www.paddeln.ch

Verlauf

  • Die Touren sind im Tourenprogramm ausgeschrieben. Bei sehr schlechter Witterung oder ungünstigen Wasserständen entscheidet der Tourenleiter, ob auf einen anderen Fluss mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad ausgewichen oder die Tour abgesagt wird.
  • Wer mitkommen will, meldet sich auf dieser Website bei der entsprechenden Tour online an (eine Anmeldung direkt beim Tourenleiter genügt nicht). Neupaddler fragen von sich aus beim Tourenleiter an, ob die Tour für sie geeignet ist. Dieser prüft, ob Können und Erfahrung genügen, und beugt so einer Überforderung vor.
  • Nichtmotorisierte deklarieren dies bei der Online-Anmeldung. Motorisierte bieten ihre freien Plätze ebenfalls bei der Online-Anmeldung an. Der Tourenleiter/-organisator prüft, ob genügend Plätze für die Paddler und ihre Boote zur Verfügung stehen.

  • Jeder Paddler ist selber dafür verantwortlich, dass seine Paddelausrüstung komplett und funktionstüchtig ist. Neumitglieder und Kursabsolventen können nach Absprache eine Kanuausrüstung vom Verein ausleihen (first come, first served).
  • Proviant, inkl. Getränk, bringt jeder Teilnehmer selber mit.
  • Der Tourenleiter nimmt eine Apotheke und zusätzliche Wurfsäcke mit.
  • Die Paddler melden dem Tourenleiter unaufgefordert jede mögliche physische oder psychische Einschränkung, welche die Sicherheit auf dem Fluss beeinträchtigen könnte (zum Beispiel Allergien, Medikamentenallergien, Asthma …).
  • Der Tourenleiter kann jederzeit aufgrund der Sicherheitslage entscheiden, einzelne Paddler nicht auf den Fluss mitzunehmen.

  • Die Abrechnung der beim Kanufahren anfallenden Autokilometer gab immer wieder Anlass zu Diskussionen. Deswegen hat der Vorstand eine einheitliche Vorgehensweise definiert.
  • Aus Umwelt- und Kostenüberlegungen sind die Anzahl Fahrzeuge und die gefahrenen Kilometer möglichst tief zu halten.
  • Grundprinzip: Die Kosten aller Fahrzeuge, die gemeinsam ab Bootshaus Letten fahren, werden gleichmässig auf alle Paddler, die gemeinsam ab Letten fahren oder ein Boot ab Letten transportieren lassen, verteilt. Nicht bezahlen müssen Personen, die direkt zum Fluss fahren und keine Boote transportieren lassen. Ihre Fahrkosten werden allerdings auch nicht von anderen Paddlern entschädigt.
  • Es werden folgende Fahrzeugkategorien und Entschädigungssätze unterschieden:
    • Normales Auto, 4–5 benutzbare Sitzplätze und 3–5 Bootsplätze: 50 Rp./km
    • Fahrzeug mit erhöhter Kapazität, z.B. Personenbus oder Fahrzeug mit Anhänger: 75 Rp./km
    • Fahrzeug mit reduzierter Kapazität, z.B. Wohnmobil: 25 Rp./km
  • Der Tourenchef berechnet pro Tour die erwarteten Autokilometer (Bootshaus => Ausbootstelle => Einbootstelle => Ausbootstelle => Bootshaus). Diese sowie die resultierenden Kosten für ein normales Auto werden im Tourenprogramm bei den einzelnen Tourenbeschreibungen publiziert.
  • Dort, wo nicht im Voraus bekannt ist, welche Flüsse befahren werden, wird vom Tourenleiter/-organisator vor der Heimfahrt die Anzahl gefahrener Kilometer ermittelt, z.B. effektiv gefahrene Kilometer bis vor der Heimfahrt + Schätzung der Kilometer für die Heimfahrt.
  • Die Entschädigung pro Fahrzeug ergibt sich aus den vom Tourenchef berechneten bzw. vom Tourenleiter/-organisator ermittelten Kilometern mal Entschädigungssatz plus allfällige Mautgebühren und wird auf 10 CHF gerundet.
  • Die Kosten aller Fahrzeuge werden zusammengezählt und durch die Anzahl Paddler (inkl. Fahrer, Tourenleiter und Jugendliche) geteilt. Der Betrag wird auf 5 CHF gerundet. Das ist die Fahrtenentschädigung, die jeder Paddler zahlen muss.
  • Die Summe aller Fahrtenentschädigungen wird – entsprechend den vom Tourenleiter/-organisator ermittelten Kosten pro Fahrzeug – auf die Fahrer verteilt.
  • Kosten, die durch Sachbeschädigung, Unfall, Einbruch, Busse usw. entstehen, sind durch die Verursacher oder gegebenenfalls durch die zuständige Versicherung zu begleichen. Den Fahrzeughaltern wird der Abschluss einer Teilkaskoversicherung empfohlen. Den mitfahrenden Paddlern wird der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung empfohlen.

  • Der Tourenleiter nimmt gegebenenfalls eine Gruppeneinteilung vor, bestimmt die Fahrordnung auf dem Fluss und bespricht diese mit den Teilnehmern. So ist definiert, wer zuvorderst bzw. zuhinterst fährt und wer zu welcher Gruppe gehört. Weniger Erfahrene werden enger betreut.
  • Der Tourenleiter erklärt die WVZ-Zeichen.

  • Helm, Schwimmweste, Spritzdecke, festes Schuhwerk, Schutz für Arme und Beine sowie ein angemessener Kälteschutz sind auf dem Fluss obligatorisch. Die Paddelbekleidung richtet sich grundsätzlich nach der Wasser- und nicht nach der Lufttemperatur.
  • Je schwieriger der Fluss, desto mehr trägt jeder einzelne Paddler Verantwortung für die eigene Sicherheit und Mitverantwortung für diejenige der anderen. Absolute Sicherheit kann vom Tourenleiter nie erwartet werden.
  • Paddler und Leiter besprechen gemeinsam, ob eine Stelle gepaddelt oder umtragen wird. Dabei sollten weniger Erfahrene ihre Fragen, Bedenken oder Wünsche äussern. Anweisungen des Tourenleiters, eine Stelle nicht zu paddeln, sind zu befolgen.
  • Die Paddler achten aufeinander. Insbesondere sollte der letzte Fahrer im Auge behalten werden.
  • Zum Thema Sicherheit findest du hier mehr.

  • Nach der Rückkehr zum Bootshaus werden die Ausrüstungsgegenstände, die dort bleiben, so versorgt, dass sie trocknen und dann für den nächsten Gebrauch bereitstehen.

  • An Vereinswochenenden wird in der Regel auf einem Zeltplatz übernachtet.
  • Grundsätzlich ist jeder selber für seine Campingausrüstung (Zelt, Matte, Schlafsack, Stuhl …) samt Verpflegung (Getränke, Frühstück, Lunch, …) verantwortlich.
  • Falls sich jeweils ein Koch oder eine Köchin findet, gibt es pro Tourenwochenende an einem Abend eine gemeinsame Beilage für das Abendessen. Die Kosten für diese werden bis zu einem Maximalbetrag von 5 CHF pro Person vom Verein übernommen. Alle andere Kosten sind selbst zu tragen.