Verschärfung der Pandemie-Schutzmassnahmen
02.01.2021 — Aufgrund der seit Anfang Dezember 2020 wieder stark angestiegenen Zahl von Personen, die neu mit dem Coronavirus infiziert sind, hat der Bundesrat die Pandemie-Schutzmassnahmen weiter verschärft (Details siehe unten).
Ob geplante Vereinsanlässe stattfinden oder nicht, ist im Tourenprogramm bzw. unter Vereinsanlässe ersichtlich.
Für den Vorstand:
Daniel Grogg, Präsident und
Covid-19-Verantwortlicher des WVZ
Aktualisiertes Schutzkonzept des WVZ
(Stand 02.01.2021)
Grundsätzliche Vorgaben
- Wenn du krank bist oder Symptome hast, die auf eine Covid-19-Erkrankung hindeuten, darfst du nicht an Vereinsaktivitäten teilnehmen.
- Beachte weiterhin die Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit.
- Halte weiterhin den Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern wenn immer möglich ein.
- Die Hallenbäder sind ab 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
- Vom WVZ organisierte Sportaktivitäten werden mit der vom Bund vorgeschriebenen maximalen Gruppengrösse von 5 Personen durchgeführt. (BAG: «Im Freien sind Trainings als Einzelperson oder mit maximal 5 Personen erlaubt, wenn alle mindestens 1,5 Meter Abstand halten oder alle eine Maske tragen.»)
- Für Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren besteht keine Einschränkung in Bezug auf Art und Durchführung
der Sportaktivitäten. - Auf den Bootshausarealen und in den Bootshäusern musst du eine Maske tragen. Auf dem Wasser gilt keine Maskenpflicht.
Im Letten
- Vor dem Training und vor dem Grillhöck wäschst du dir im Bootshaus 1 mit Wasser und Seife während 20 bis 30 Sekunden gründlich die Hände. Dann schreibst du dich in der auf dem Tisch liegenden Liste ein.
- In der Damengarderobe dürfen sich maximal 2 Personen aufhalten, in der Herrengarderobe maximal 3 Personen.
- Der Platz im Letten ist begrenzt. Beeile dich deshalb beim Umziehen sowie beim Ein- und Ausbooten.
- Verwende für Trainings und Touren möglichst dein eigenes Bootsmaterial oder das von einem Leiter dir fest zugewiesene Vereinsmaterial. Andernfalls reinigst du das Vereinsmaterial nach Anweisung des Leiters.
- Nach dem Training und nach dem Grillhöck wäschst du dir erneut die Hände.
Auf dem Wasser
- Individuelle Trainings auf der Slalomanlage sind möglich, sofern keine Vereinstrainings stattfinden (vgl. Belegungsplan).
- Das Hinauffahren zum See ist jederzeit erlaubt.